ANWALTLICHE TÄTIGKEIT

Erbrecht

Wir betreuen Sie umfassend in erbrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder der Planung der Vermögensnachfolge. Bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate können wir auf unseren Erfahrungsschatz aus der Nachlasspflegschaft zurückgreifen.

Insolvenzrecht

Das Fachwissen im Insolvenzrecht findet auch in der Übernahme von Mandaten im Bereich der Insolvenzanfechtung Anwendung. Wir sind zudem für Schuldner und Gläubiger in Insolvenzverfahren sowohl als Berater als auch in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten tätig.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsrechtes zu allen Problemen, die sich bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, deren Durchführung und im Rahmen ihrer Beendigung ergeben.

Grundstücksrecht

Wir sind beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, sowie im Umgang mit deren Belastung durch Grundpfandrechte o.ä. beratend tätig.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Vermieter, Mieter, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften in allen Belangen.

Oftmals ergeben sich dabei Bezüge sowohl zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung als auch zum Insolvenzrecht.

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