Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen (Siehe auch hier):
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
CCBE-Berufsregeln
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.